Anmeldung 2025

Liebe Viertklässler:innen, liebe Eltern,

am 8. Februar 2025 hat unser diesjähriger Infotag stattgefunden. Im Folgenden erfahren Sie, wie es jetzt weitergeht und was Sie bei der Anmeldung berücksichtigen sollten.

Um Einblicke in das Leben am Johanneum zu erhalten, lohnt es sich auch weiterhin, auf dieser Homepage zu stöbern. Grundsätze unserer pädagogischen Arbeit in der Orientierungsstufe können Sie hier nachlesen:

Bitte beachten Sie folgende Termine und Informationen:

Beratungsgespräche zur Schulartwahl finden am Montag, dem 17. Februar, sowie am Mittwoch, dem 26. Februar 2025, jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr bei Frau Christiansen oder Frau Maetzel statt. Melden Sie sich dazu bitte im Sekretariat unter 122853-00 an. Selbstverständlich ist auch Ihr Kind dabei herzlich willkommen.

Der Anmeldezeitraum ist vom 3. März bis zum 12. März 2025. Kommen Sie bitte vormittags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr. Vom 3. bis zum 5. März können Sie persönlich mit der Orientierungsstufenleitung sprechen, an den anderen Tagen geben Sie die Unterlagen bitte im Sekretariat ab Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Anmeldebogen der Stadt (wird durch die Grundschulen ausgegeben)
  • Aufnahmebogen des Johanneums (möglichst bereits ausgefüllt)
  • Geburtsurkunde (das Original muss nur vorgezeigt werden)
  • Zeugnis in Kopie zum Verbleib
  • Nachweis über die Masernimpfung (z.B. Impfausweis, das Original muss nur vorgezeigt werden)

sowie gegebenenfalls:

  • Antrag auf Aufnahme in den Musikzweig (möglichst bereits ausgefüllt)
  • Nachweis über das Sorgerecht
  • Lernpläne der Grundschule
  • Anerkennungsbescheid über eine Lese-Rechtschreib-Schwäche
  • Nachweis über ein Beratungsgespräch zur Schulartwahl (nur dann verpflichtend, wenn keine Empfehlung für die Schulform Gymnasium vorliegt)

Der Zeitpunkt der Anmeldung spielt selbstverständlich keine Rolle für die Aufnahme.

Aufnahmekriterien

Für den Fall, dass die Schulaufsicht eine Kapazitätsbegrenzung für das Johanneum zu Lübeck festsetzt und die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze übersteigt, hat die Schulkonferenz des Johanneums Aufnahmekriterien beschlossen:

Schüler:innen aus Mecklenburg-Vorpommern

Nach Vorgabe der Stadt gilt, dass  Kinder mit Wohnanschrift aus Mecklenburg-Vorpommern nur dann an einer Lübecker Schule aufgenommen werden dürfen, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Wohngemeinde und des Landkreises vorliegt. Es müssen also zwei Kostenübernahmeerklärungen vorgelegt werden, für die Jahrgangsstufen 5 und 6 von der Gemeinde und ab Jahrgangsstufe 7 vom Landkreis. Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Wohnungen von Minderjährigen die Hauptwohnung immer die Anschrift des Personensorgeberechtigten ist.

Noch Fragen

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an die Orientierungsstufenleiterin

Frau Christiansen:

  • orientierungsstufenleitung AT johanneum-luebeck.de