Wir wünschen Besinnung und – im Sinne von Kleist – gute Unterhaltung! Mit diesem Satz eröffnet Richter Adam das Theaterstück „Der zerbrochene Krug“, welches von Heinrich von Kleist, einem der bedeutesten deutschen Romantiker, geschrieben wurde. Das Drama erschien 1811 mit der Besonderheit, dass es nur aus einem einzigen Akt besteht. Am 9. Januar konnten sich der gesamte E- Jahrgang und der Q1-Jahrgang mit Unterstützung des Schulvereins in der Aula eine Aufführung des bekannten Dramas ansehen.
Das Stück spielt in einem kleinen niederländischen Dorf namens Huisum. Dorfrichter Adam ist für einen Fall verantwortlich, bei dem er den Verursacher für das Zerbrechen eines Kruges finden soll. Die Besitzerin des Kruges und gleichzeitig die Klägerin, Marthe Rull, beschuldigt vorerst Ruprecht, den Verlobten ihrer Tochter Eve, womit der Gerichtsprozess seinen Lauf nimmt. Doch nach einer plötzlichen Wendung wird der Dorfrichter selbst beschuldigt. Dieser weißt natürlich die Schuld von sich, kann aber auch kein Alibi nachweisen.
Mit einer Mischung aus Spannung und Humor konnte das Publikum den Prozess verfolgen, welcher immer wieder mit wechselnden Argumenten und Anschuldigungen für leichte Verwirrung sorgte. Als Spielfläche nutzten die Schauspieler:innen die gesamte Aula und setzten mithilfe eines Scheinwerfers einzelne Szenen in den Fokus, wodurch man das gesamte Geschehen besser verfolgen konnte.
Ein besonderes Merkmal wurde auf die Komik gesetzt, sowohl mit ausdrucksstarker Mimik und Gestik als auch sprachlich mit Monologen, Selbstgesprächen und besonderer Betonung. Vor allem war aber die Einbindung der Zuschauer in die Vorstellung überraschend.
Nicht nur gab es hier und da einen Händedruck vom Richter Adam, sogar Schüler und Schülerinnen wurden spontan für kleine Rollen mit einbezogen und haben als Eve Rull, ihr Verlobter und ihre Affäre für einige spannende und lustige Momente gesorgt. Durch die Einbeziehung der Zuschauer war das Stück sehr lebhaft und keinesfalls langweilig.
Am Ende des Stück forderten die Schauspieler das Publikum zu einer Abstimmung auf, bei der am Ende aus den beiden Angeklagten der Schuldige herausgefunden werden sollte.
Text: Christina Pätau, Ec und Henri Stüler, Ee
Foto: Herr Röß