“Die Würde des Menschen ist unantastbar.”

Diesen Satz hat bestimmt jeder schonmal gehört. Und so lautet der 1. Artikel unseres Grundgesetzes und einer der wichtigsten Grundsätze des deutschen Rechts. Passend zu diesem Thema haben wir, die Religions-Kurse des Q1, uns mit dem Film “Terror” beschäftigt und dazu Themen wie, „Leben gegen Leben abwägen“ oder „Moral vs. Gesetz“ behandelt. Außerdem stellten wir uns die Fragen “Was ist Menschenwürde? Und gibt es überhaupt eine Definition dafür?”

Um uns zu helfen diese Fragen zu beantworten, besuchte der Rechtsreferendar Mark Königsmann vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein am 17.10. und 07.11. unsere Religionskurse im Johanneum.

Zu Anfang sammelten wir Assoziationen zum Begriff “Menschenwürde” an der Tafel. Dabei fielen Stichpunkte wie “Nachkriegszeit”, “zentrales Prinzip”, “Existenz Sicherung”, “unveränderbar/uneinschränkbar”, “Grundrecht” und “Jeder Mensch ist davon geschützt”. Viele dieser Punkte erläuterte Herr Königsmann uns in einem juristischen Kontext genauer.

Zum Beispiel sind Grundrechte normalerweise bis zu einem gewissen Grad einschränkbar, dies ist bei der Menschenwürde aber anders. Deshalb ist die Einstufung des Artikels als Grundgesetz umstritten. Auch der Punkt, dass jeder Mensch davon geschützt sei, warf einige Fragen auf, denn ab wann ist ein Mensch ein Mensch? Und gilt dieses Gesetz auch noch nach dem Tod? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet dies von Fall zu Fall. Hierbei spielt die Bekanntheit der jeweiligen Person eine entscheidende Rolle.

Danach haben wir uns dann über verschiedene Beispiele für das Verletzten der Menschenwürde unterhalten. Darunter fallen natürlich Mord, Folter, Sklaverei, erniedrigende Gewaltdelikte und Kannibalismus, aber auch konkrete Diskriminierung und Beleidigungen sowie das Verwehren von Grundbedürfnissen.

Daraufhin beantwortete Herr Königsmann uns auch noch generelle Fragen zum Thema, zum Beispiel wie es bei problematischen Fällen aussieht und ob man eine Menschenwürdeverletzung einwilligen könnte. Ein Beispiel dafür war das Thema Rettungsfolter, jedoch sind solche Fragen immer sehr kontrovers und man müsste tiefgründiger in diese Einzelfälle eintauchen um in solchen Ausnahmen eine Entscheidung zu treffen.

Insgesamt, war es ein sehr aufschlussreicher und interessanter Vortrag und wir hätten uns sicherlich noch viel länger über dieses spannende Thema und die Fragen, die es aufwirft, austauschen können. Deshalb vielen Dank nochmal an Herrn Königsmann für seine Zeit. Und natürlich an die Religionslehrkräfte für das Organisieren der Veranstaltung.

Caja Henßel und Katharina March, Q1