SV: Vorstellung des neuen Statuts

Liebe Schüler*innen!

Wir haben ein neues Statut!

Am letzten Freitag hat die Klassensprecher*innen – Voll – Versammlung das neue Regelbuch für eure Einbindung in die Gestaltung und Entscheidungsfindung der Schule beschlossen.

Ganz nach dem erweiterten Grundsatz seid ihr ALLE dazu aufgefordert, euch mit Ideen, Verbesserungsvorschlägen und Wünschen einzubringen:

Um die Schüler*innenschaft in all ihren Facetten vertreten zu können, ist es wichtig, allen Schüler*innen die Mitarbeit zu ermöglichen und […] den Austausch […] unaufhörlich zu erweitern. (§1 Satz 4f.)

Schaut es euch an, sprecht uns an und bringt euch ein!

Wir für Euch

Die SV

Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:

  1. Wahlen der Klassensprecher*innen

Diese werden von der Klassenleitung ODER einem nicht zur Wahl stehenden Klassenmitglied durchgeführt. Klassensprecher*innen werden für die Dauer eines Schuljahres gewählt.

  1. Die erste KVV eines Halbjahres findet innerhalb der ersten fünf und nicht acht Wochen statt.
  1. Die KVV kann AGs einrichten 
  2. Freie SV-Mitglieder

Alle Schüler*innen können immer als Freie SV-Mitglieder in allen Gremien und Gruppen, die dem Statut unterliegen, mitwirken, solange die SV von diesen Bescheid weiß.
Alle SV-Anwärter*innen sind automatisch mit ihrer Kandidatur Freie SV-Mitglieder und müssen noch vor der ersten KVV des Schuljahres einem Gremium ihrer Wahl beitreten.

  1. Die SV kann zur Zeit auf bis zu 12 Mitglieder erweitert werden.
  2. SV-interne Satzung

Die SV kann sich eine Satzung geben, um die internen Abläufe, Arbeiten und Regelungen genauer zu formulieren.

  1. Mini-SV

Die Mini-SV soll den unteren Jahrgangsstufen mehr Mitbestimmung geben und zudem die Strukturen der SV näherbringen. Eingeladen, mitzumachen, sind die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5-7. Ab dem 2. Halbjahr soll es losgehen, also überlegt es euch und sprecht uns an!

  1. Jahrgangskonferenzen

Eine Jahrgangskonferenz kann nach interner Absprache der Klassensprecher*innen des Jahrgangs mit der SV einberufen werden. Hier werden jahrgangsbindende Beschlüsse gefasst.

  1. Schüler*innenversammlungen

Diese Versammlung kann aufgrund wichtiger Anliegen von allgemeiner Relevanz von der SV einberufen werden und wird möglichst mit allen Schüler*innen der Schule durchgeführt.

Hier stellen sich alle vorhandenen Gremien und Arbeitsgruppen zu Beginn jedes Schuljahres vor.

Diese soll bis zu einem bestimmten Schuljahr eingerichtet sein und ab da mindestens zu Beginn jedes Schuljahres stattfinden. Nach und nach sollen die SV, die Schüler*innensprecher*innen und die Vertrauenslehrkräfte hier gewählt werden.

  1. Gremien

Alle Schüler*innen des Johanneums dürfen Gremien in Selbstverwaltung zu bestimmten Themen gründen. Hierfür muss nur die Leitende Person als freies SV-Mitglied der SV bekannt sein und ein Austausch über die Gremienarbeit erfolgen.

  1. Antragsablauf

Der generelle Ablauf für jeden Antrag ist im neuen Statut beschrieben.

  1. Definition verschiedener Anträge
  • Anträge, die auf der Schulkonferenz gestellt werden
  • Anträge, die von der Schüler*innenschaft, der SV oder anderen Gremien umgesetzt werden sollen
  • Dringlichkeitsanträge, die spontane Einfälle als Anträge ermöglichen

Außerdem findet ihr hier das neue Statut:

Und hier der Text des Statuts mit Erklärungen:

Phillip Gutberlet für die SV