Weißt Du, wer Deine Jeans genäht hat?

Bis Produkte bei uns im Laden liegen, haben sie oft sehr weite Wege hinter sich und wurden teilweise unter Bedingungen hergestellt, die gegen elementare Kinderrechte verstoßen. Wie lässt sich hier von Deutschland aus gegensteuern?

Am letzten Schultag des Schuljahres gab es im Rahmen des Praktikumsprogramms für die Q1 einen kurzen Vortrag zum Thema Lieferkettengesetz. Diesen hielt der Rechtsanwalt Daniel Schönfelder online.

Entgegen aller Erwartungen war der Vortrag sehr interessant. Denn Online-Vorträge sind nie dasselbe, wie Referent:innen in Präsenz zu erleben. Aber in diesem Fall war dies eindeutig nicht so. Herr Schönfelder hat nämlich das Thema Lieferkettengesetz wunderbar erklärt.

Aber was sind denn Lieferketten?

Unter dem Begriff Lieferkette versteht man die Gesamtheit der Herstellungs- und Lieferprozesse, die innerhalb einer Wertschöpfungskette entstehen.

Und was ist denn jetzt das Lieferkettengesetz?

Weltweit arbeiten 152 Millionen Kinder, 72 Millionen von ihnen unter Ausbeutung. 10 Prozent aller Kinderarbeit in Afrika und 25 Prozent in Südostasien und Lateinamerika findet in der Exportproduktion, also in diesen Lieferketten, statt. 25 Millionen Menschen sind in Zwangsarbeit.

Das Ziel des Gesetztes ist es nun den Schutz der Menschenrechte zu verbessern. Unternehmen in Deutschland müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden, also keine Kinder arbeiten oder Zwangsarbeit stattfindet.

Generell steht bei dem Gesetzt der Mensch im Vordergrund, nicht das Unternehmen.

Paul Schiffner, Q2d